Förderung 2022

Umfangreiche Förderung für effiziente Heizsysteme

Auch im Jahr 2022 haben Hausbesitzer die Möglichkeit, von staatlicher Heizungsförderung zu profitieren und bei der Heizungssanierung oder beim Heizungstausch zu sparen. Wir zeigen was gefördert wird und wie viel Zuschuss es auf die verschiedenen Anlagentypen gibt.

Mit einem Volumen von 150.000 Einzelmaßnahmen für 6 Mrd. Euro werden auch in 2022 viele Anreize für effizente Heizungsanlagen geschaffen. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) sieht eine vielzahl an Möglichkeiten zur Förderung vor. Hier gibt es einen Überblick.

Inhalt

Die BEG besteht aus drei Teilen

  • 1. BEG WG (Wohngebäude)
    Beantragung über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für Neubauten mit Effizienzhaus Standart 55 sowie 40 oder 40 plus. Ebenfalls gehört hier die Sanierung auf Effizienzhausstandart dazu.

  • 2. BEG NWG (Nichtwohngebäude)
    Zu den Nichtwohngebäuden zählen z. B. Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche Betriebsgebäude und weitere Betriebsgebäude, wie Fabrikgebäude, Hotels und dergleichen.

  • 3. BEG EM (Einzelmaßnahmen)
    Die Einzelnaßnamen werden über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle) abgewickelt. Hierin sind alle Maßnahmen der Sanierung enthalten. Gefördert werden Dämmung der Gebäudehülle, Erneurbare Energien für Heizung, Maßnahmen zur Heizungsoptimierung und Lüftungsanlagen.

Die Förderrichtlinie trägt dazu bei, die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich bis 2030 auf 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu mindern und somit sowohl die nationalen als auch die europäischen Energie-und Klimaziele bis 2030 zu erreichen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Übersicht der Einzelmaßnahmen

EE-Hybridheizung (erneuerbare Energien)

Dies ist eine Anlage die mehrere erneuerbare Energien kombiniert. Eine Wärmepumpe in mit einer Solaranlage ist so eine EE-Hybridheizung. Diese werden mit einem Zuschuss von 35 % gefördert. Inbegriffen sind alle Umfeldmaßnahmen die im Rahmen der Sanierung anfallen.

Wärmepumpe

Die Installation einer Luft-Wärmepumpe oder Erdwärmepumpe wird mit 35 % Zuschuss auf die Investion gefördert. Auch hier werden alle Umfeldmaßnahmen mit gefördert.

Biomasseanlage

Hierzu zählen Pelletsanlagen, Holzheizungsanlage, Scheitholzvergaser oder Hackschnitzelkessel. Auch diese Systeme lassen sich noch zu einer EE-Hybridheizung erweiteren. Die Förderung beträgt hier 35 %.

Solaranlagen

Der Einbau einer Solaranlage zur produktion von Wärme wird mit 30 % gefördert. Diese kann genutzt werden zur Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung oder für die kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung.

Gas-Hybridheizung

Besteht aus einem Gas-Brennwertgerät. Dieses wird um einen erneuerbaren Energien Anteil erweitert. Solaranlagen, Holzheizungen oder Wärmepumpen sind hier als Beispiel zu nennen. Dabei muss die thermische Leistung des regenerativen Wärmerzeugers mindestens 25 Prozent der Heizlast des Gebäudes betragen.

Öl Austauschprämie

Wird bei einer Sanierung eine Ölheizung ersetzt durch ein förderfähiges System so erhöht sich der Zuschuss um weitere 10 %. Demontagearbeiten für den Öltank oder das legen des neuen Gasanschluss werden ebenfalls mit gefördert.

Heizungsoptimierung

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird. Hierzu gehören beispielsweise der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve, des Austauschs von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung.

Die Umfeldmaßnahmen

Besonders interessant wird die Förderung bei der Berücksichtigung weiterer Umfeldmaßnahmen. Viele notwendige Nebenarbeiten bei einem Sanierungsvorhaben sind ebenfalls förderfähig. Dazu zählen alle Maßnahmen, die zur Vorbereitung und Umsetzung eines Sanierungsvorhabens oder zur Inbetriebnahme von Anlagen erforderlich sind.

Hier eine Liste der förderfähigen Umfeldmaßnahmen:

  • Energetische Planung
  • Arbeiten zur Baustelleneinrichtung
  • Rüst-und Entsorgungsarbeiten
  • Verlegungs-und Wiederherstellungsarbeiten
  • Deinstallation und Entsor-gung von Altanlagen
  • Maßnahmen zur Einregulierung geförderter Wärmeerzeuger
  • Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems
  • Erschließung von Wärmequellen fürWärmepumpen
  • Systemen zur digitalen Betriebs-und Verbrauchsoptimierung

Neubau und Sanierung

Bei einem Neubau eines effizienten Gebäudes sowie bei der Sanierung bestehender Gebäude können keine Einzelmaßnahmen gefördert werden. In diesem Fall werden die Anschaffungskosten bzw. die Sanierungskosten komplett gefördert.

Ausgenommen von der Förderung sind Vertrags- und Notarkosten. Eine Sanierung eines Bestandsgebäude zu einem Effizienzhaus 85 wird mit 30 % bezuschusst. Hier können alle förderfähigen Maßnahmen die zur Erreichung dieses Standards nötig sind von der KfW als Kredit oder als Zuschuss beantragt werden.

Förderung für barrierefreie Badsanierung

Zuschuss für barrierefreien Badezimmer Umbau

Ein Badumbau ist eine Investition in die Zukunft für Wohlbefinden, Sicherheit und Komfort und kann schnell teuer werden. Daher sollte man sich im Vorfeld mit möglichen Fördergeldern auseinandersetzen, denn diese müssen vor Beginn der Badsanierung beantragt werden. Den Zuschuss kann jeder beantragen und bares Geld sparen. Hier werden alle Informationen und Tipps zu den zwei unterschiedlichen Möglichkeiten aufgezeigt.

Pauschales Fördergeld von den Krankenkassen

Wenn eine Pflegestufe vorhanden ist, bezuschussen die Krankenkassen die Badsanierung von bis zu 4.000 Euro. Die Summe ist unabhängig vom Gesamtpreis des Umbaus.

Fördergelder von der KFW

Unabhängig vom Alter können alle, die Barrieren in ihrem Badezimmer reduzieren und Wohnkomfort schaffen wollen, einen Zuschuss von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) von maximal 5.000 Euro erhalten. Hierbei kommt es auf die Gesamtkosten an, 10% der förderfähigen Kosten werden als Förderung ausgezahlt. Als Antragssteller müssen einige Kriterien erfüllt werden. Aber welche Anforderungen werden an so eine Badsanierung gestellt und was genau sind förderfähige Kosten?

Technische Mindestanforderungen der KfW:

  • Die Anforderungen an eine Raumgröße sind geltend, wenn zum Beispiel durch das Versetzen einer Wand die Größe verändert wird. Das Badezimmer muss mindestens 1,80 Meter x 2,20 Meter groß sein. Die Bewegungsflächen vor den Sanitärobjekten (zum Beispiel WC, Waschtisch und vor der Dusche) sollten mindestens 1,20 Meter in der Tiefe und 0,90 Meter in der Breite vorweisen. Zusätzlich muss der Mindestabstand zwischen den Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand 0,25 Meter betragen.
  • Die Dusche sollte nach Möglichkeit bodeneben sein, darf aber maximal 20 Millimeter Versatz zum Boden im Bad vorweisen. Außerdem müssen rutschhemmende Beläge gewählt werden. Fliesen werden in unterschiedliche Rutschfestigkeitsklassen eingeteilt. Zum Beispiel würde eine Fliese der Klasse R10 die Anforderungen erfüllen. Auch Duschwannen müssen eine spezielle rutschhemmende Beschichtung haben, um Fördergelder beantragen zu können.
  • Der Waschtisch muss eine Mindesttiefe von 0,48 Meter haben. Außerdem sollte man dieses auch im Sitzen nutzen können, sodass es immer Kniefreiheit bieten muss.
  • Die Einstiegshöhe der Badewanne darf maximal 0,50 Meter betragen.
  • Das WC sollte mit individuellen Einstellung wie der Anbringungshöhe auf den Nutzer angepasst sein. Auch Dusch – WC’s und zusätzliche Anbringung zur Hilfeleistung sind förderfähig.

Nebenleistungen sind auch förderfähig

Nebenarbeiten wie Trennwände, Türen, Estrich, Lüftungsanlagen, Beleuchtungskonzepte und Fliesen-  Maler- und Elektroarbeiten können für die Bezuschussung beantragt werden.

Wie können solche Fördergelder beantragt werden?

Für einen Antrag ist eine vom SHK-Fachbetrieb professionell ausgearbeitete Planung wichtig. Auf der Internetseite der KFW Bank wird im Zuschussportal der „Barreriereduzierung – Investitionszuschuss“ (455B) angezeigt. Hier gibt es weitere Informationen und die Möglichkeit sich als Neukunde zu Registrieren. Nachdem die personenbezogenen Daten angelegt und wichtige Dokumente angehängt wurden, erhält man eine Zusage und die Sanierung kann beauftragt werden. Wenn die Baumaßnahmen vollendet sind und die Rechnung vom Handwerker bezahlt wurde, kann diese in das KFW Portal hochgeladen werden. Nach dem Auszahlungsantrag wird das Geld innerhalb von 30 – 60 Tagen überwiesen.

Stand 01.07.2021 – Es können keine Anträge mehr für Investitions­zuschüsse zur Barriere­reduzierung gestellt werden

!!! Die Bundesmittel für barriere­reduzierende Maßnahmen für 2021 sind aufgrund der steigenden Nachfrage (im ersten Vierteljahr 2021 um 25%) leider bereits aufgebraucht und ab sofort können keine Anträge mehr für Investitions­zuschüsse zur Barriere­reduzierung gestellt werden. Eine Förderung in 2022 ist gegebenen­falls möglich, wenn im Bundes­haushalt 2022 wieder Mittel vorgesehen werden. Eine Antrag­stellung ist auch dann nur möglich, wenn noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde. Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind von einem Antrags­stopp nicht berührt. !!!

Förderung 2021

Umfangreiche Förderung für effiziente Heizsysteme

Mit einem Volumen von 150.000 Einzelmaßnahmen für 6 Mrd. Euro werden auch in 2021 viele Anreize für effizente Heizungsanlagen geschaffen. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) sieht eine vielzahl an möglichkeiten zur Förderung vor. Hier gibt es einen Überblick.

Inhalt

Die BEG besteht aus drei Teilen

  • 1. BEG WG (Wohngebäude) ab 01.07.2021
    Beantragung über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für Neubauten mit Effizienzhaus Standart 55 sowie 40 oder 40 plus. Ebenfalls gehört hier die Sanierung auf Effizienzhausstandart dazu.

  • 2. BEG NWG (Nichtwohngebäude) ab 01.07.2021
    Zu den Nichtwohngebäuden zählen z. B. Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche Betriebsgebäude und weitere Betriebsgebäude, wie Fabrikgebäude, Hotels und dergleichen.

  • 3. BEG EM (Einzelmaßnahmen) ab 02.01.2021
    Die Einzelnaßnamen werden über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle) abgewickelt. Hierin sind alle Maßnahmen der Sanierung enthalten. Gefördert werden Dämmung der Gebäudehülle, Erneurbare Energien für Heizung, Maßnahmen zur Heizungsoptimierung und Lüftungsanlagen.

Die Förderrichtlinie trägt dazu bei, die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich bis 2030 auf 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu mindern und somit sowohl die nationalen als auch die europäischen Energie-und Klimaziele bis 2030 zu erreichen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Übersicht der Einzelmaßnahmen

EE-Hybridheizung (erneuerbare Energien)

Dies ist eine Anlage die mehrere erneuerbare Energien kombiniert. Eine Wärmepumpe in mit einer Solaranlage ist so eine EE-Hybridheizung. Diese werden mit einem Zuschuss von 35 % gefördert. Inbegriffen sind alle Umfeldmaßnahmen die im Rahmen der Sanierung anfallen.

Wärmepumpe

Die Installation einer Luft-Wärmepumpe oder Erdwärmepumpe wird mit 35 % Zuschuss auf die Investion gefördert. Auch hier werden alle Umfeldmaßnahmen mit gefördert.

Biomasseanlage

Hierzu zählen Pelletsanlagen, Holzheizungsanlage, Scheitholzvergaser oder Hackschnitzelkessel. Auch diese Systeme lassen sich noch zu einer EE-Hybridheizung erweiteren. Die Förderung beträgt hier 35 %.

Solaranlagen

Der Einbau einer Solaranlage zur produktion von Wärme wird mit 30 % gefördert. Diese kann genutzt werden zur Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung oder für die kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung.

Gas-Hybridheizung

Besteht aus einem Gas-Brennwertgerät. Dieses wird um einen erneuerbaren Energien Anteil erweitert. Solaranlagen, Holzheizungen oder Wärmepumpen sind hier als Beispiel zu nennen. Dabei muss die thermische Leistung des regenerativen Wärmerzeugers mindestens 25 Prozent der Heizlast des Gebäudes betragen.

Öl Austauschprämie

Wird bei einer Sanierung eine Ölheizung ersetzt durch ein förderfähiges System so erhöht sich der Zuschuss um weitere 10 %. Demontagearbeiten für den Öltank oder das legen des neuen Gasanschluss werden ebenfalls mit gefördert.

Heizungsoptimierung

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird. Hierzu gehören beispielsweise der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve, des Austauschs von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung.

Die Umfeldmaßnahmen

Besonders interessant wird die Förderung bei der Berücksichtigung weiterer Umfeldmaßnahmen. Viele notwendige Nebenarbeiten bei einem Sanierungsvorhaben sind ebenfalls förderfähig. Dazu zählen alle Maßnahmen, die zur Vorbereitung und Umsetzung eines Sanierungsvorhabens oder zur Inbetriebnahme von Anlagen erforderlich sind.

Hier eine Liste der förderfähigen Umfeldmaßnahmen:

  • Energetische Planung
  • Arbeiten zur Baustelleneinrichtung
  • Rüst-und Entsorgungsarbeiten
  • Verlegungs-und Wiederherstellungsarbeiten
  • Deinstallation und Entsor-gung von Altanlagen
  • Maßnahmen zur Einregulierung geförderter Wärmeerzeuger
  • Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems
  • Erschließung von Wärmequellen fürWärmepumpen
  • Systemen zur digitalen Betriebs-und Verbrauchsoptimierung

Neubau und Sanierung

Bei einem Neubau eines effizienten Gebäudes sowie bei der Sanierung bestehender Gebäude können keine Einzelmaßnahmen gefördert werden. In diesem Fall werden die Anschaffungskosten bzw. die Sanierungskosten komplett gefördert.

Für die Errichtung eines eines Effizienzhaus 55 werden z.B. 15 % der Kosten gefördert. Ausgenommen von der Förderung sind Vertrags- und Notarkosten. Eine Sanierung eines Bestandsgebäude zu einem Effizienzhaus 85 wird mit 30 % bezuschusst. Hier können alle förderfähigen Maßnahmen die zur Erreichung dieses Standards nötig sind von der KfW als Kredit oder als Zuschuss beantragt werden.