Förderung 2022

Umfangreiche Förderung für effiziente Heizsysteme

Auch im Jahr 2022 haben Hausbesitzer die Möglichkeit, von staatlicher Heizungsförderung zu profitieren und bei der Heizungssanierung oder beim Heizungstausch zu sparen. Wir zeigen was gefördert wird und wie viel Zuschuss es auf die verschiedenen Anlagentypen gibt.

Mit einem Volumen von 150.000 Einzelmaßnahmen für 6 Mrd. Euro werden auch in 2022 viele Anreize für effizente Heizungsanlagen geschaffen. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) sieht eine vielzahl an Möglichkeiten zur Förderung vor. Hier gibt es einen Überblick.

Inhalt

Die BEG besteht aus drei Teilen

  • 1. BEG WG (Wohngebäude)
    Beantragung über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für Neubauten mit Effizienzhaus Standart 55 sowie 40 oder 40 plus. Ebenfalls gehört hier die Sanierung auf Effizienzhausstandart dazu.

  • 2. BEG NWG (Nichtwohngebäude)
    Zu den Nichtwohngebäuden zählen z. B. Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche Betriebsgebäude und weitere Betriebsgebäude, wie Fabrikgebäude, Hotels und dergleichen.

  • 3. BEG EM (Einzelmaßnahmen)
    Die Einzelnaßnamen werden über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle) abgewickelt. Hierin sind alle Maßnahmen der Sanierung enthalten. Gefördert werden Dämmung der Gebäudehülle, Erneurbare Energien für Heizung, Maßnahmen zur Heizungsoptimierung und Lüftungsanlagen.

Die Förderrichtlinie trägt dazu bei, die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich bis 2030 auf 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu mindern und somit sowohl die nationalen als auch die europäischen Energie-und Klimaziele bis 2030 zu erreichen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Übersicht der Einzelmaßnahmen

EE-Hybridheizung (erneuerbare Energien)

Dies ist eine Anlage die mehrere erneuerbare Energien kombiniert. Eine Wärmepumpe in mit einer Solaranlage ist so eine EE-Hybridheizung. Diese werden mit einem Zuschuss von 35 % gefördert. Inbegriffen sind alle Umfeldmaßnahmen die im Rahmen der Sanierung anfallen.

Wärmepumpe

Die Installation einer Luft-Wärmepumpe oder Erdwärmepumpe wird mit 35 % Zuschuss auf die Investion gefördert. Auch hier werden alle Umfeldmaßnahmen mit gefördert.

Biomasseanlage

Hierzu zählen Pelletsanlagen, Holzheizungsanlage, Scheitholzvergaser oder Hackschnitzelkessel. Auch diese Systeme lassen sich noch zu einer EE-Hybridheizung erweiteren. Die Förderung beträgt hier 35 %.

Solaranlagen

Der Einbau einer Solaranlage zur produktion von Wärme wird mit 30 % gefördert. Diese kann genutzt werden zur Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung oder für die kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung.

Gas-Hybridheizung

Besteht aus einem Gas-Brennwertgerät. Dieses wird um einen erneuerbaren Energien Anteil erweitert. Solaranlagen, Holzheizungen oder Wärmepumpen sind hier als Beispiel zu nennen. Dabei muss die thermische Leistung des regenerativen Wärmerzeugers mindestens 25 Prozent der Heizlast des Gebäudes betragen.

Öl Austauschprämie

Wird bei einer Sanierung eine Ölheizung ersetzt durch ein förderfähiges System so erhöht sich der Zuschuss um weitere 10 %. Demontagearbeiten für den Öltank oder das legen des neuen Gasanschluss werden ebenfalls mit gefördert.

Heizungsoptimierung

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird. Hierzu gehören beispielsweise der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve, des Austauschs von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung.

Die Umfeldmaßnahmen

Besonders interessant wird die Förderung bei der Berücksichtigung weiterer Umfeldmaßnahmen. Viele notwendige Nebenarbeiten bei einem Sanierungsvorhaben sind ebenfalls förderfähig. Dazu zählen alle Maßnahmen, die zur Vorbereitung und Umsetzung eines Sanierungsvorhabens oder zur Inbetriebnahme von Anlagen erforderlich sind.

Hier eine Liste der förderfähigen Umfeldmaßnahmen:

  • Energetische Planung
  • Arbeiten zur Baustelleneinrichtung
  • Rüst-und Entsorgungsarbeiten
  • Verlegungs-und Wiederherstellungsarbeiten
  • Deinstallation und Entsor-gung von Altanlagen
  • Maßnahmen zur Einregulierung geförderter Wärmeerzeuger
  • Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems
  • Erschließung von Wärmequellen fürWärmepumpen
  • Systemen zur digitalen Betriebs-und Verbrauchsoptimierung

Neubau und Sanierung

Bei einem Neubau eines effizienten Gebäudes sowie bei der Sanierung bestehender Gebäude können keine Einzelmaßnahmen gefördert werden. In diesem Fall werden die Anschaffungskosten bzw. die Sanierungskosten komplett gefördert.

Ausgenommen von der Förderung sind Vertrags- und Notarkosten. Eine Sanierung eines Bestandsgebäude zu einem Effizienzhaus 85 wird mit 30 % bezuschusst. Hier können alle förderfähigen Maßnahmen die zur Erreichung dieses Standards nötig sind von der KfW als Kredit oder als Zuschuss beantragt werden.

Förderung 2021

Umfangreiche Förderung für effiziente Heizsysteme

Mit einem Volumen von 150.000 Einzelmaßnahmen für 6 Mrd. Euro werden auch in 2021 viele Anreize für effizente Heizungsanlagen geschaffen. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) sieht eine vielzahl an möglichkeiten zur Förderung vor. Hier gibt es einen Überblick.

Inhalt

Die BEG besteht aus drei Teilen

  • 1. BEG WG (Wohngebäude) ab 01.07.2021
    Beantragung über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für Neubauten mit Effizienzhaus Standart 55 sowie 40 oder 40 plus. Ebenfalls gehört hier die Sanierung auf Effizienzhausstandart dazu.

  • 2. BEG NWG (Nichtwohngebäude) ab 01.07.2021
    Zu den Nichtwohngebäuden zählen z. B. Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche Betriebsgebäude und weitere Betriebsgebäude, wie Fabrikgebäude, Hotels und dergleichen.

  • 3. BEG EM (Einzelmaßnahmen) ab 02.01.2021
    Die Einzelnaßnamen werden über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle) abgewickelt. Hierin sind alle Maßnahmen der Sanierung enthalten. Gefördert werden Dämmung der Gebäudehülle, Erneurbare Energien für Heizung, Maßnahmen zur Heizungsoptimierung und Lüftungsanlagen.

Die Förderrichtlinie trägt dazu bei, die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich bis 2030 auf 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu mindern und somit sowohl die nationalen als auch die europäischen Energie-und Klimaziele bis 2030 zu erreichen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Übersicht der Einzelmaßnahmen

EE-Hybridheizung (erneuerbare Energien)

Dies ist eine Anlage die mehrere erneuerbare Energien kombiniert. Eine Wärmepumpe in mit einer Solaranlage ist so eine EE-Hybridheizung. Diese werden mit einem Zuschuss von 35 % gefördert. Inbegriffen sind alle Umfeldmaßnahmen die im Rahmen der Sanierung anfallen.

Wärmepumpe

Die Installation einer Luft-Wärmepumpe oder Erdwärmepumpe wird mit 35 % Zuschuss auf die Investion gefördert. Auch hier werden alle Umfeldmaßnahmen mit gefördert.

Biomasseanlage

Hierzu zählen Pelletsanlagen, Holzheizungsanlage, Scheitholzvergaser oder Hackschnitzelkessel. Auch diese Systeme lassen sich noch zu einer EE-Hybridheizung erweiteren. Die Förderung beträgt hier 35 %.

Solaranlagen

Der Einbau einer Solaranlage zur produktion von Wärme wird mit 30 % gefördert. Diese kann genutzt werden zur Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung oder für die kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung.

Gas-Hybridheizung

Besteht aus einem Gas-Brennwertgerät. Dieses wird um einen erneuerbaren Energien Anteil erweitert. Solaranlagen, Holzheizungen oder Wärmepumpen sind hier als Beispiel zu nennen. Dabei muss die thermische Leistung des regenerativen Wärmerzeugers mindestens 25 Prozent der Heizlast des Gebäudes betragen.

Öl Austauschprämie

Wird bei einer Sanierung eine Ölheizung ersetzt durch ein förderfähiges System so erhöht sich der Zuschuss um weitere 10 %. Demontagearbeiten für den Öltank oder das legen des neuen Gasanschluss werden ebenfalls mit gefördert.

Heizungsoptimierung

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird. Hierzu gehören beispielsweise der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve, des Austauschs von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung.

Die Umfeldmaßnahmen

Besonders interessant wird die Förderung bei der Berücksichtigung weiterer Umfeldmaßnahmen. Viele notwendige Nebenarbeiten bei einem Sanierungsvorhaben sind ebenfalls förderfähig. Dazu zählen alle Maßnahmen, die zur Vorbereitung und Umsetzung eines Sanierungsvorhabens oder zur Inbetriebnahme von Anlagen erforderlich sind.

Hier eine Liste der förderfähigen Umfeldmaßnahmen:

  • Energetische Planung
  • Arbeiten zur Baustelleneinrichtung
  • Rüst-und Entsorgungsarbeiten
  • Verlegungs-und Wiederherstellungsarbeiten
  • Deinstallation und Entsor-gung von Altanlagen
  • Maßnahmen zur Einregulierung geförderter Wärmeerzeuger
  • Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems
  • Erschließung von Wärmequellen fürWärmepumpen
  • Systemen zur digitalen Betriebs-und Verbrauchsoptimierung

Neubau und Sanierung

Bei einem Neubau eines effizienten Gebäudes sowie bei der Sanierung bestehender Gebäude können keine Einzelmaßnahmen gefördert werden. In diesem Fall werden die Anschaffungskosten bzw. die Sanierungskosten komplett gefördert.

Für die Errichtung eines eines Effizienzhaus 55 werden z.B. 15 % der Kosten gefördert. Ausgenommen von der Förderung sind Vertrags- und Notarkosten. Eine Sanierung eines Bestandsgebäude zu einem Effizienzhaus 85 wird mit 30 % bezuschusst. Hier können alle förderfähigen Maßnahmen die zur Erreichung dieses Standards nötig sind von der KfW als Kredit oder als Zuschuss beantragt werden.