Zuschuss für barrierefreien Badezimmer Umbau
Ein Badumbau ist eine Investition in die Zukunft für Wohlbefinden, Sicherheit und Komfort und kann schnell teuer werden. Daher sollte man sich im Vorfeld mit möglichen Fördergeldern auseinandersetzen, denn diese müssen vor Beginn der Badsanierung beantragt werden. Den Zuschuss kann jeder beantragen und bares Geld sparen. Hier werden alle Informationen und Tipps zu den zwei unterschiedlichen Möglichkeiten aufgezeigt.
Pauschales Fördergeld von den Krankenkassen
Wenn eine Pflegestufe vorhanden ist, bezuschussen die Krankenkassen die Badsanierung von bis zu 4.000 Euro. Die Summe ist unabhängig vom Gesamtpreis des Umbaus.
Fördergelder von der KFW
Unabhängig vom Alter können alle, die Barrieren in ihrem Badezimmer reduzieren und Wohnkomfort schaffen wollen, einen Zuschuss von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) von maximal 5.000 Euro erhalten. Hierbei kommt es auf die Gesamtkosten an, 10% der förderfähigen Kosten werden als Förderung ausgezahlt. Als Antragssteller müssen einige Kriterien erfüllt werden. Aber welche Anforderungen werden an so eine Badsanierung gestellt und was genau sind förderfähige Kosten?
Technische Mindestanforderungen der KfW:
- Die Anforderungen an eine Raumgröße sind geltend, wenn zum Beispiel durch das Versetzen einer Wand die Größe verändert wird. Das Badezimmer muss mindestens 1,80 Meter x 2,20 Meter groß sein. Die Bewegungsflächen vor den Sanitärobjekten (zum Beispiel WC, Waschtisch und vor der Dusche) sollten mindestens 1,20 Meter in der Tiefe und 0,90 Meter in der Breite vorweisen. Zusätzlich muss der Mindestabstand zwischen den Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand 0,25 Meter betragen.
- Die Dusche sollte nach Möglichkeit bodeneben sein, darf aber maximal 20 Millimeter Versatz zum Boden im Bad vorweisen. Außerdem müssen rutschhemmende Beläge gewählt werden. Fliesen werden in unterschiedliche Rutschfestigkeitsklassen eingeteilt. Zum Beispiel würde eine Fliese der Klasse R10 die Anforderungen erfüllen. Auch Duschwannen müssen eine spezielle rutschhemmende Beschichtung haben, um Fördergelder beantragen zu können.
- Der Waschtisch muss eine Mindesttiefe von 0,48 Meter haben. Außerdem sollte man dieses auch im Sitzen nutzen können, sodass es immer Kniefreiheit bieten muss.
- Die Einstiegshöhe der Badewanne darf maximal 0,50 Meter betragen.
- Das WC sollte mit individuellen Einstellung wie der Anbringungshöhe auf den Nutzer angepasst sein. Auch Dusch – WC’s und zusätzliche Anbringung zur Hilfeleistung sind förderfähig.
Nebenleistungen sind auch förderfähig
Nebenarbeiten wie Trennwände, Türen, Estrich, Lüftungsanlagen, Beleuchtungskonzepte und Fliesen- Maler- und Elektroarbeiten können für die Bezuschussung beantragt werden.
Wie können solche Fördergelder beantragt werden?
Für einen Antrag ist eine vom SHK-Fachbetrieb professionell ausgearbeitete Planung wichtig. Auf der Internetseite der KFW Bank wird im Zuschussportal der „Barreriereduzierung – Investitionszuschuss“ (455B) angezeigt. Hier gibt es weitere Informationen und die Möglichkeit sich als Neukunde zu Registrieren. Nachdem die personenbezogenen Daten angelegt und wichtige Dokumente angehängt wurden, erhält man eine Zusage und die Sanierung kann beauftragt werden. Wenn die Baumaßnahmen vollendet sind und die Rechnung vom Handwerker bezahlt wurde, kann diese in das KFW Portal hochgeladen werden. Nach dem Auszahlungsantrag wird das Geld innerhalb von 30 – 60 Tagen überwiesen.
Stand 01.07.2021 – Es können keine Anträge mehr für Investitionszuschüsse zur Barrierereduzierung gestellt werden
!!! Die Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen für 2021 sind aufgrund der steigenden Nachfrage (im ersten Vierteljahr 2021 um 25%) leider bereits aufgebraucht und ab sofort können keine Anträge mehr für Investitionszuschüsse zur Barrierereduzierung gestellt werden. Eine Förderung in 2022 ist gegebenenfalls möglich, wenn im Bundeshaushalt 2022 wieder Mittel vorgesehen werden. Eine Antragstellung ist auch dann nur möglich, wenn noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde. Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind von einem Antragsstopp nicht berührt. !!!